Wie waren die Verhältnisse im Haus zu dieser Zeit?


Ich: Geht dieser Artikel um eure Nachbarn, die Schneiders?
Opa: Ja, meine Mutter hat es aus "Sturm und Drang", einer Widerstandszeitung ausgeschnitten. 
Ich: Und stimmte die Meinung des Autors hier?
Opa: Ja, es stimmte doch.  Es ist alles während der Verhandlung klar geworden.  Herr Resch hatte sich immer antisemitisch gehandelt, auch als Friedrich und ich Kinder waren.  Aber nachdem er in die Partei getreten ist und Hitler an die Macht kam, war es besonders stark bei ihm.
Ich: Ich sehe hier, dass sein Versuch bei Schneiders Kündigung nicht erfolgreich war. 
Opa: Ja, Schneiders haben Glück gehabt.  Der Richter war sehr ehrlich.  Nicht alle waren zu der Zeit so stark von den Nationalsozialisten beeinflusst. 

 

Sturm und Drang 
20.1.1933
Zehn Jahre lang hat Familie S. in ihrer Wohnung gewohnt.  Zehn Jahre haben sie ihre Miete rechtzeitig bezahlt.  In anderen Hinsichten waren sie auch vorbildliche Mieter.  “Sie sind sauber, ordentlich und freundlich,” kommentierten die Nachbarn.  Warum denn, sind sie im letzten Monat gekündigt worden? 

“Ich glaube, es hat mit unserem Glauben zu tun,” meinte Herr S.  Er meinte, sie seien Juden.  Mehrmals ist so ein Fall in letzter Zeit vorgekommen.  Gegen ganz ordentliche, verantwortliche Deutsche Bürger ist es diskriminiert worden, nur wegen ihres Glaubens. 

Wehren Sie sich und seien Sie ihren Freunden behilflich!  Es könnte Ihnen dasselbe passieren. 

Die Verhandlung der Familie S. wird am Donnerstag um 11 Uhr stattfinden. 


 
Amtsgericht ******* zur Ankündigung des Mieters 
 

Urteil vom 23.5 1933, Aktenzeichen 3B 283/33 
 

Zum Sachverhalt: 

Mit der Klage bittet der Kläger um Ausziehung der beklagten Familie Schneider aus der Wohnnung. 

Der Kläger ist Besitzer des Mietshauses.  Aufgrund der Meinungen seiner politischen Mitgliederschaft fordert der Kläger die schnelle Evakuierung dieser Wohnung.  Wegen ihres jüdischen Glaubens verhindert der Beklagte den Kläger in seiner Zukunft in der Partei und in der Ausübung seiner Politik.  Die politische Beförderung des Hausbesitzters kommt nicht zu Stande, weil er jüdische Mieter in seinem Haus hat.  Die Beklagten sind seit 1923 Mieter der Wohnung.  Während der Zeit zeigten sie sich als ordentliche Mieter. 

Der Kläger hat die Klage zurückgezogen.  Der Beklagte ist unschuldig gefunden und braucht nicht auszuziehen. 

Aus diesen Gründen: 

Es gibt kein konkretes Argument für die Ausräumung der Wohnung.  Politische Meinungsunterschiede dürfen nicht als Gründe benützt werden.  Die Beklagten dürfen in ihrer Wohnung bleiben, solange sie wollen. 

(Mitgeteilt von Gericht Jürgen Hoffmann) 


 
Adolph H. Kleingut 
Rechtsanwalt 
Fachanwalt für Immobilien 
und Besitzerrechte 
Mitglied der NSDAP 
Adresse: 
Kastanienstrasse 42 
Berlingen 
Telefon:  Berlingen 0587



 
 
Ich: Wie wussten die Nazis, wer Jude war und wer nicht?
Opa: Man las in der Zeitung, dass alle Juden ein Zeichen, einen Stern auf den Kleidern tragen mussten.  Es war ein gelber Davidstern und in der Mitte war manchmal ein “J” oder das Wort “Jude”. 
Ich: Mussten die Juden den Stern immer tragen?  Was passierte, wenn sie ihre Jacken, zum Bespiel, auszogen? 
Opa: Es gab strenge Folgen, wenn sie ohne Stern erwischt wurden.  Ich kannte jemand, der einen Stern auf allen seiner Kleidungstücke hatte--auf seiner Anzugsjacke, seiner Weste und auch seinem Hemd darunter.  Das war dieser Rabbi, der eine Zeitlang oben bei Schneiders wohnte. Aber er hatte Gründe, so detailliert zu sein.  Die Nazis haben ihn gesucht.  Deshalb hatte er sich bei Schneiders gesteckt.


 

 Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden



 
 

Home
Zurück
Weiter